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Schimmel und Rohrbruch: Haus der Befreiung an der Landsberger Allee nach Sanierung weiter nicht nutzbar!

Das Erste Befreite Haus Berlins, ein Baudenkmal an der Landsberger Allee im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, ist Anfang Oktober nach jahrelangen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen und mehrmonatiger Verzögerung in der Vertragserstellung durch das CDU-geführte Bezirksamt endlich an die neuen Träger übergeben worden. Doch bereits in der ersten Woche nach Schlüsselübergabe wurde akuter Schimmelbefall in den Räumlichkeiten festgestellt. Die Räume sind aktuell nicht nutzbar - dennoch verlangt das Bezirksamt weiterhin Mietzahlungen. Alternative Räume wurden den Trägern bisher nicht zur Verfügung gestellt.

Die Baufirma übertünchte den Schaden mit weißer Wandfarbe und kommentierte, dass dies keine langfristige Lösung sei und der Schimmel unter der Farbe schnell zurückkehren könne. Das Haus muss erneut großräumig zur Trockenlegung saniert und bebaut werden. Kurz darauf kam es auch noch zu mehreren Wasserrohrbrüchen im Haus. Diese Baumängel führen dazu, dass die Träger die Räumlichkeiten vor Ort nicht beziehen und ihre Arbeit vor Ort gar nicht aufnehmen konnten, während sie trotzdem weiterhin Mietpflichten gegenüber dem Bezirksamt haben. Bis zum Abschluss der erneut notwendigen Baumaßnahmen werden wieder Monate ins Land gehen. Betroffen sind die Beratungsangebote der bezirklichen Integrationslotsen, die Rechtsberatung für Geflüchtete, der Migrationssozialdienst, das Projekt Amal, Männer gegen Gewalt und das Büro für Beteiligung.

"Den Trägern mit Verspätung ein schimmliges Gebäude übergeben und dann Miete abkassieren, obwohl die Räumlichkeiten nicht nutzbar sind - das ist eine Frechheit!", kommentiert Zoe Dahler, die in der Marzahn-Hellersdorfer Linksfraktion als Sprecherin für Partizipation und Integration tätig ist. "Es muss nun geklärt werden, wer im Bezirksamt die Verantwortung für die Fehler bei der Endabnahme der Baumaßnahmen trägt. Die Linke in der BVV Marzahn-Hellersdorf fordert das Bezirksamt auf, den betroffenen Trägern umgehend Ersatzstandorte zur Umsetzung ihrer wichtigen vertraglichen Aufgaben zuzuweisen. Außerdem ist das Bezirksamt aufgefordert, die Mietforderungen an die genannten Träger bis zum Abschluss der notwendigen Baumaßnahme auszusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass keine gesundheitlichen Schäden für die künftigen Nutzenden entstehen. Und: Das Bezirksamt sollte der Bezirksverordnetenversammlung bei nächster Gelegenheit berichten, bis wann die baulichen Mängel behoben sein werden und mit einer regulären Nutzung des Gebäudes zu rechnen ist. Das wäre das Mindeste."