Aktuelles aus dem Bezirk

Stärkung des Klimaschutzes und Reduzierung der Bodenneuversiegelung

Marzahn-Hellersdorf

Für einen neuen Flächennutzungsplan

Der umweltpolitische Sprecher der Linksfraktion in der BVV Marzahn-Hellersdorf, Frank Beiersdorff erklärt:

Wir fordern die Erarbeitung eines neuen Flächennutzungsplanes für Berlin und eine politische Verständigung über neue Ziele in der Stadtentwicklungspolitik Berlins für das 21. Jahrhundert.

Der gegenwärtig geltende Flächennutzungsplan von 1994 in der Fassung der Neubekanntmachung von Januar 2004 ging von einem Wachstum der Stadt bis auf eine Größenordnung von 5 Millionen Einwohnern und von erheblichen Erweiterungen von Wohnbau- und Gewerbeflächen aus. Unter Beachtung der tatsächlichen Entwicklung seit den 90er Jahren und aufgrund der Anforderungen des Klimaschutzes und der damit eng in Zusammenhang stehenden notwendigen Begrenzung der Neuversiegelung von Flächen sind zwar Fachplanungen wie die für einen Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima zu begrüßen; sie reichen aber bei weitem nicht aus, um notwendige ordnungspolitische Rahmenbedingungen für die verbindliche Bauleitplanung und das Baugeschehen vor Ort zu setzen.

Eine nachhaltige Stadtentwicklung muss der Vermarktung von Flächen Grenzen setzen und die Um- bzw. Rückwidmung von nicht mehr benötigtem Bauland darf im Interesse eines ausgewogenen Stadtklimas und einer stadtlandschaftlichen Qualität kein Tabu sein.

Daher empfehlen wir in einem Antrag in der BVV am 28.01.2010 dem Bezirksamt, sich gegenüber dem Senat von Berlin für die Neuerarbeitung eines Flächennutzungsplanes für Berlin einzusetzen, der die neuen Anforderungen aufgrund der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung des sozialen, ökonomischen und demografischen Wandels einerseits sowie die Anforderungen des Klimaschutzes und der Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen, insbesondere des Bodens, des Wassers, ausreichender Erholungsmöglichkeiten sowie des Erhalts der Biodiversität dienenden Sicherung von Biotopverbindungen andererseits berücksichtigt.

Dazu gehört insbesondere:

  1. Die Beschränkung der Neuversiegelung durch Reduzierung der Überbaubarkeit, insbesondere bisher nicht beplanter Flächen sowie von Flächen, die in Verbindung mit Landschaftsräumen bzw. Grünflächen stehen

  2. Die Konzentration der Bebauung auf Wiederbebauung bereits genutzter Flächen, die von Achsen des öffentlichen Nahverkehrs erschlossen sind; Gebot der Entsiegelung bei Neuversiegelung von Flächen

  3. Sicherung, Erhalt und Ausprägung klimawirksamer Grünkorridore, insb. von Parks, Wald, Friedhöfen, Kleingärten und Gewässer sowie Sicherung naturschutzrelevanter Flächen; Prüfung der Umwidmung nicht mehr für Wohn- bzw. Gewerbezwecke vermarktbarer Flächen in Grün

  4. Die Prüfung einer sinnvollen Erweiterung von Flächen landschaftsgeprägten Wohnens