Aktuelles aus dem Bezirk

AfD-Stadtrat bleibt bei der Ablehnung von Wohnberechtigungsscheinen für Flüchtlinge

Dazu erklärt der Sprecher für Bürgerdienste und Haushaltspolitik der Linksfraktion in der BVV Marzahn-Hellersdorf Klaus-Jürgen Dahler:

Während in vielen anderen Berliner Bezirken Flüchtlingen mit einer „Bescheinigung über den erlaubten Aufenthalt“ des Landesamtes für Bürger-und Ordnungsangelegenheiten – Ausländerbehörde Berlin im Sinne des § 25 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz auf Antrag ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird, bleibt das Wohnungsamt in Verantwortung des AfD-Stadtrates Thomas Braun bei der skandalösen Ablehnung dieser Anträge. Auch die Feststellung der zuständigen Senatsverwaltung führte nicht zur Korrektur dieser Praxis.

Nachdem jetzt ablehnende Bescheide für Flüchtlinge mit einer Bescheinigung über die Erteilung einer „Flüchtlingseigenschaft“ und des „subsidiären Schutzes“ vorliegen, wurden dazu frist- und formgerecht Widersprüche eingelegt.

Ein solcher Widerspruch wurde jetzt mit einem Bescheid vom 10.03.2017 abgelehnt. Die Ablehnung wird wie folgt begründet:

„Der Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf hält an den Bestimmungen des § 27 Abs.2 des Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) fest, der voraussetzt dass Wohnungssuchende dann antragsberechtigt für einen WBS sind, wenn sie sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich des WoFG aufhalten.“

Und weiter heißt es:

„Die Zuerkennung des „subsidiären Schutzes“ oder einer „Flüchtlingseigenschaft“ durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ersetzt diese (elektronische) Aufenthaltsgenehmigung nicht.“

Bei der Begründung wird der Eindruck erweckt, dass Menschen mit „subsidiärem Schutz“ oder einer „Flüchtlingseigenschaft“ sich nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten und es wird nicht darauf Bezug genommen, dass die Ausländerbehörde des Landes Berlin bei Anerkennung der Identität der Antragsteller die Bescheinigung gefertigt hat.

Der AfD-Stadtrat versucht sich hier mit der Aussage des „vorübergehenden“ Aufenthaltes der Flüchtlinge zu profilieren und seine Abneigung gegen die Zufluchtsuchenden Kraft seines Amtes zu manifestieren.

Die Linksfraktion nimmt dieses Verwaltungshandeln des AfD-Politikers Thomas Braun nicht hin. Wir beantragen deshalb in der BVV am 23.03.2017 das Bezirksamt zu ersuchen, Flüchtlingen, denen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der „subsidiäre Schutz“ zuerkannt wurde und die eine „Bescheinigung über den „erlaubten Aufenthalt“ der Ausländerbehörde Berlin besitzen, bei Antragstellung einen „Wohnberechtigungsschein“ auszustellen.