Aktuelles aus dem Bezirk

Bürgerhaushalt weiterentwickeln!

In der BVV-Sitzung am 23. März wurde durch die Linksfraktion Marzahn-Hellersdorf ein Antrag (Ds. 0205/VIII) zur Weiterentwicklung und Fortführung des Bürgerhaushaltes eingebracht. Darin wird das Bezirksamt aufgefordert, das Bürgerhaushaltsverfahren 2018/19 zu evaluieren und ein Konzept zur mittel- und langfristigen Weiterentwicklung des Bürgerhaushaltes zu erarbeiten. Das Konzept soll weiterhin der BVV zur Beratung vorgelegt werden.

Das Konzept zur Weiterentwicklung soll unter Einbeziehung der Akteurinnen und Akteure des Bürgerhaushaltes erarbeitet werden und folgende Aspekte berücksichtigen und prüfen: Durchführung von Einwohnerversammlungen zur Rechenschaftslegung, Entwicklung einer mobilen Anwendung (App), Einrichtung von kiez-/stadtteilbezogenen Budgets, barrierearme Bereitstellung von Informationen und leichte Sprache, technische Verbesserung des Internetangebotes, weitere Vereinfachung der Onlineabstimmung sowie die Möglichkeit der Verlängerung der Abstimmungsphase.

Steffen Ostehr, Sprecher für Bürgerbeteiligung, erklärt dazu:

„Das 2018/19er Bürgerhaushaltsverfahren hat erneut gezeigt, dass es einen deutlichen Bedarf für Beteiligung und Mitbestimmung bei bezirkspolitischen Sachverhalten bei den Menschen unseres Bezirkes gibt. Auf diesem Bedarf zur Mitbestimmung kann und sollte aufgebaut werden und das Verfahren für die Zukunft positiv weiterentwickelt werden. Unser Antrag ist ein Beitrag dazu, gemeinsam darüber nachzudenken, wie der Bürgerhaushalt erfolgreich weiterentwickelt und etabliert werden kann.

Besonders wichtig ist es, den Bürgerhaushalt weiter zu verstetigen. Ein Nachteil des bisherigen Bürgerhaushaltsverfahrens ist die große zeitliche Differenz zwischen der Vorschlagseinreichung und einer möglichen Vorschlagsumsetzung. Dieser zeitliche Verzug kann Bürgerinnen und Bürger demotivieren, an künftigen Bürgerhaushaltsverfahren teilzunehmen. Eine mögliche Lösung wäre, den Zeitraum zur Antragseinreichung auf das ganze Jahr zu erweitern und zeitlich unbegrenzt durchzuführen. Dies soll ebenfalls bei der Erarbeitung des Konzeptes zur Weiterentwicklung und Fortführung des Bürgerhaushaltes geprüft werden.“