Aktuelles aus dem Bezirk

Zur Vernichtung von aktiven Niststätten im "Siedlungshof 6" der "Grünen Mitte"


Die Erhaltung der biologischen Vielfalt, Maßgaben des Artenschutzes sowie des Tierschutzes müssen auch bei zunehmenden Baumaßnahmen 
im Neubau wie auch bei Sanierungsmaßnahmen gewährleistet bleiben. Insofern ist die Praxis der Wohnungsbaugenossenschaft "Grüne Mitte", die offenbar bei ihren Sanierungsmaßnahmen gesetzliche Vorgaben und vorliegende 
fachliche Gutachten zu Niststätten ignoriert/e und die fehlende Kontrolle der Ausführung durch die untere Naturschutzbehörde, nicht hinzunehmen.
Ich fordere den zuständigen Bezirksstadtrat, Herrn Johannes Martin (CDU) auf, dass die untere Naturschutzbehörde ihren Aufgaben nachkommt und rege gleichzeitig an, das das Bezirksamt die Vorgänge in Bezug auf eigene Bauvorhaben auswertet.


Zum Hintergrund: Nach §44 (1) BNatSchG ist es verboten, die Niststätten von Gebäudebrütern wie z.B. Mauerseglern, Spatzen, Fledermäusen zu versperren oder zu zerstören. Ausnahmen sind nur nach fachlicher Beurteilung und Dokumentation zulässig und mit der Einrichtung von Ersatzniststätten verbunden.Die Zerstörung aktiver Niststätten ist generell verboten, im vorliegenden Fall wurden mindestens zwei aktive Brutstätten von Staren verschlossen, Jungstare einzementiert und mindestens sechs Jungvögel getötet