Ab 2025 soll die Grundsteuer auf Grundlage von neuem Recht erhoben werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung 2018 gekippt hatte. Bis zum Ende des Jahres 2024 wird die Grundsteuer noch nach dem aktuellen Stand berechnet, dann greifen neue Berechnungsmethoden. Nach der Verlängerung der Abgabefrist müssen die Besitzer*innen von Häusern, Wohnungen und Grundstücken
nun bis zum 31.1.2023 ihre Grundsteuererklärung abgeben.
Ein zentrales Problem bei der Grundsteuer ist aus LINKER Sicht, dass die Grundsteuer nach wie vor als Nebenkosten auf die Mieter*innen umgelegt
werden kann und in der Regel auch wird. Gerade für Berlin, die Hauptstadt der Mieter*innen, bedeutet ein Anstieg der Grundsteuerlast vor allem höhere Nebenkosten für die Mieter*innen.

Berlin ist das einzige Bundesland, in dem beide Einheitswerte innerhalb eines Erhebungsgebietes vorliegen (Ost- und Westberlin), was wiederum zu Ungerechtigkeiten für den Osten führt. DIE LINKE wird sich in Berlin dafür einsetzen, dass die künftige Verteilung der Steuern zwischen Wohnen, Nicht-Wohnen und unbebauten Grundstücken so gestaltet wird, dass Wohnen insgesamt
entlastet wird. Würden beispielsweise unbebaute, baureife Grundstücke stärker besteuert, könnten die Steuern für Wohnen reduziert werden, wovon
wiederum sowohl die Mieter*innen als auch die Eigenheimbesitzer*innen im Osten der Stadt profitieren würden. Eine Grundsteuerreform einseitig zulasten der Mieter*innen und der Ostdeutschen wird es mit uns nicht geben. Der Vorschlag der CDU nur die Eigenheimbesitzer zu bevorteilen und das zulasten der Mieterinnen und Mieter ist nicht sozial gerecht.