Radwege für die Oberfeldstraße

Auf der Oberfeldstraße in Biesdorf herrscht für Radfahrer*innen das blanke Chaos.

In der Richtung vom S-Bahnhof Biesdorf bis zur Cecilienstraße auf der rechten Seite gibt es eine ca. 1,5m breite rote Mosaikpflasterung, die einmal als Radweg mit Z 237 (Radwegbenutzungspflicht gemäß StVO) in Richtung Cecilienstraße ausgeschildert war. Die Gegenrichtung war nicht für den Radverkehr ausgeschildert.

Dann wurde die Beschilderung geändert. Die Zeichen 237 wurden vor wenigen Jahren entfernt und dafür Schilder mit dem Zeichen Z 1022-10 (für Radfahrer*innen frei) angebracht. Damit bestand zwar keine Benutzungspflicht mehr, aber man durfte dort fahren und musste nicht die Fahrbahn benutzen. Inzwischen wurden nun auch diese Zeichen entfernt und es existiert derzeit keine Beschilderung für Radfahrer*innen. Dies bedeutet, dass prinzipiell die Fahrbahn benutzt werden muss. Dieser Zustand muss dringendbeendet werden.

Im täglichen Verkehrsgeschehen wird die rote Fläche nach wie vor durch Radfahrer*innen genutzt, teilweise auch in der Gegenrichtung, da sie sich auf der Fahrbahn, vorbei an parkenden Autos und durch den Busverkehr nicht sicher fühlen. Das trifft besonders auf radfahrende Kinder und ältere Radfahrer*innen zu.

Bei Regen und Schneefall werden Radfahrer*innen durch Bus- und auch PKW-Verkehr beschmutzt.

Sehr viele Biesdorfer*innen sind mit dem Rad unterwegs und viele von ihnen parken ihr Fahrrad am S-Bahnhof und steigen dort in die Bahn um. Die Sicherheit für die Radfahrer*innen muss gewährleistet werden, eine offizielle Beschilderung als Radweg muss wieder her und auch auf der Gegenseite muss ein Radweg errichtet werden.