Keine Verzögerungen bei Schulsanierungen und Schulneubau!

SARAH FINGAROW, KRISTIAN RONNEBURG, BJOERN TIELEBEIN

Im Juli ist bekannt geworden, dass die grün geführte Senatsfinanzverwaltung eine Verschiebung von dringend notwendigen Investitionsmitteln in den Berliner Bezirken plant. Hiervon betroffen ist auch der Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Drei Maßnahmen im Bereich der Schulsanierungen und des Schulneubaus sollen verschoben werden. Ebenfalls sollen drei Straßenbauvorhaben Jahre später umgesetzt werden.

Im Schulbereich geht es konkret um die Verschiebung der Sanierung der Grundschule an der Mühle von 2024 auf 2028 und der Falken-Grundschule von 2026 auf 2028 sowie den Neubau einer Sporthalle für die Fuchsberg-Grundschule ebenfalls von 2026 auf 2028. In Bezug auf den Straßenbau soll u.a der zweite Bauabschnitt der Hellersdorfer Straße von 2024 auf 2027 verschoben werden.

Die nunmehr angedachten Verschiebungen sind faktisch eine Mittelkürzung, denn die Planungen sind eng aufeinander abgestimmt und erlauben keine spätere Umsetzung. Die Grundschule an der Mühle beispielsweise ist in einem schlechten baulichen Zustand, bestimmte Standards des Brandschutzes können nicht mehr erfüllt werden. Der Bau von temporären Ersatzräumen ist bereits im Gange und findet im Einklang mit dem bisherigen Zeitraum der geplanten Sanierung statt. Weiterhin gibt es bereits vertragliche Bindungen im Zusammenhang mit der Sanierung, die zu Schadensersatzforderungen führen können.

Den Plan des Finanzsenators, der die Schulbau-
offensive ausbremsen wird, nehmen wir nicht widerspruchslos hin. Gerade die Sanierung der Grundschulen muss ganz oben auf der Prioritätenliste stehen. Wir fordern den Finanzsenator auf, die Schulbauoffensive in Berlin konsequent fortzuführen. Der Senat muss das Verzögerungs-Vorhaben der Finanzverwaltung stoppen und gegenüber den Bezirken für Klarheit und Verlässlichkeit sorgen. Derartige Verschiebungen von Investitionen sind faktische Mittelkürzungen, denen wir laut und deutlich in der Bezirksverordnetenversammlung, im Bezirksamt und im Abgeordnetenhaus widersprechen werden.