Aktuelles aus dem Bezirk
Soforthilfe X 2.0 (Ehrenamts- und Vereinshilfen) - Antragsstellung bis zum 31. Oktober
Ab sofort können gemeinnützige Vereine und Organisationen, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Existenznot geraten sind, die Soforthilfe X 2.0 beantragen. Es sind Zuschüsse bis zu 20.000 Euro und in Einzelfällen auch darüber hinaus möglich.
Das Antragsverfahren wurde vereinfacht und die Antragsbedingungen so gestaltet, dass noch mehr Vereinen und Organisationen geholfen werden kann.
Für die Soforthilfe X 2.0 antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen,
- die ihren Sitz in Berlin haben,
- die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen,
- in denen freiwilliges und ehrenamtliches Engagement eine tragende Rolle spielt und
- die weder Mitglied im Landessportbund sind noch die sportliche Förderungswürdigkeit nach § 3 des Berliner Sportförderungsgesetz besitzen (Organisationen die diese beiden Kriterien erfüllen, können Mittel aus dem RETTUNGSSCHIRM SPORT des Landessportbunds erhalten).
Anträge können bis zum 31. Oktober hier gestellt werden.

