13. Inklusive Schulen

Jeder Mensch ist einzigartig und muss in seinen Besonderheiten anerkannt und gefördert werden, ob mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit Hochbegabungen.

Das im Schulgesetz verankerte Recht auf die inklusive Beschulung in einer Regelschule muss wohnortnah umgesetzt werden können. Dazu braucht es

  • den barrierefreien Umbau in allen Schulen
  • kleinere Klassen
  • gut ausgebildetes und ausreichendes Personal sowie
  • Unterstützung durch multiprofessionelle Teams, zu denen u.a. Ergo- und Physiotherapeut*innen, Logopäd*innen, Psycholog*innen, Lerntherapeut*innen, Krankenpfleger*innen, Handwerker*innen, Künstler*innen oder Schulassistent*innen und Schulhelfer*innen gehören können.

Laut UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht auf Bildung, egal in welchem Land es geboren wurde oder wo es heute lebt. Deshalb wollen wir eine schnelle Einschulung von geflüchteten Kindern. „Willkommensklassen“ sind ein Anfang und dieser muss am Regelschulstandort stattfinden, an dem sie die deutsche Sprache erlernen können, ihr Wissensstand erforscht wird und sie auch soweit wie möglich am Regelunterricht teilnehmen können. Eine separate Beschulung in Gemeinschaftsunterkünften schließen wir aus. Lehrkräfte der Willkommensklassen arbeiten auch als Integrationsverantwortliche, Trauma- und Familien-Begleiter*innen. Wir wollen ihre Arbeit auch durch bessere Bezahlung mehr anerkennen.